Kinderschutz
Der Kinder- und Jugendschutz des AB-Verbandes/der AB-Jugend wird in drei kompakten und zusammenhängenden Schritten umgesetzt:
- Sensibilisierung und Schulungsprogramm Alle Achtung
- Unterschrift der Leitlinien des AB-Verbandes/der AB-Jugend
- Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnis
Dies Konzept wird durch die örtlichen und überregionalen Kinder- und Jugendschutzbeauftragten in der AB-Jugendarbeit umgesetzt:
Die Kinder- und Jugendschutz-Leitlinien
Diese sensiblisieren und schulen die Mitarbeitenden des AB-Verbandes und der AB-Jugend für den Kinder- und Jugendschutz und stellen die notwendige gesetzlich geforderte Überprüfung des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses sicher.
Vor Ort erfolgt die Umsetzung durch den örtlichen Kinder- und Jugendschutzbeauftragten. Der Ablauf wird durch das folgende Schema kurz dargestellt:
Das Bild kann durch anklicken vergrößert werden.
Konkret vor Ort – der/die Kinder- und Jugendschutzbeauftragte
In jeder AB-Gemeinde/AB-Jugend wird ein/e Kinder- und Jugendschutzbeauftragte/r beauftragt.
Er/sie setzt den Kinder- und Jugendschutz vor Ort in Gemeinde und Jugendarbeit um durch Schulung und Verwaltung. Er/sie weiß, wie die Leitlinien vor Ort umgesetzt werden. Weitere Informationen zum Kinder- und Jugendschutzbeauftragten findest du in den Umsetzungshilfen.
Hier findest Du das Vertrauenstelefon und Fachberatungsstellen in Baden.
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